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Mantelerlass ja
Was beinhaltet der Mantelerlass?
Mantelerlass bezeichnet das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 29. September 2023. Dieses beinhaltet Revisionen des Bundes-Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).
Was sind die Ziele des Mantelerlasses?
Es geht beim Mantelerlass um einen Grundsatzentscheid. Soll die zukünftige Stromversorgung in der Schweiz vor allem auf erneuerbaren Energien beruhen oder nicht? Dieses Gesetz will den Umbau auf eine erneuerbare Energieversorgung in der Schweiz ermöglichen und damit die Energiewende vorantreiben.
Wir haben in den letzten Wintern gesehen, dass es vor allem dann ein Problem mit der Strom-Produktion gibt. Daher legt dieses Gesetz auch ein Fokus auf die Stromproduktion im Winter und fördert vor allem diese.
Da wir für das Erreichen des mit dem Klimaschutzgesetz beschlossenen Netto Null Ziels 2050 den Verbrauch von fossilen Energien wie Öl- und Gas auf ein Minimum beschränken müssen, ist eine Elektrifizierung in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Industrie zwingend notwendig. Dafür werden wir voraussichtlich etwas mehr Strom brauchen als heute. Zusätzlich sind die AKWs (Beitrag 30%) in der Schweiz schon sehr alt und müssen in den nächsten Jahren durch neue Produktionskapazitäten ersetzt werden. Der gesamte Strombedarf muss für das Erreichen der Klimaziele klimaneutral gedeckt werden. Daher geht es bei dieser Abstimmung auch darum, ob wir die Ziele aus dem Klimaschutzgesetz erreichen können oder nicht. Es ist also ein erster Test, ob das Klimaschutzgesetz auch umgesetzt werden soll oder nicht.
Welche Massnahmen beinhaltet der Mantelerlass?
Ziele
Zuerst einmal legt der Mantelerlass analog zum Klimaschutzgesetz Ziele und Zwischenziele fest. Bei der Strom-Produktion sind es folgende Ziele:
- Ausbau neue Erneuerbare bis 2035 auf 35 TWh und 2050 auf 45 TWh
- Ausbau Wasserkraft bis 2035 auf 37,9 TWh und bis 2050 auf 39,2 TWh
- Zusätzliche Winterstromproduktion 6 TWh bis 2040
- Begrenzung des Stromimports im Winter auf 5 TWh.
In den letzten 20 Jahren hat der jährliche Stromverbrauch immer etwas unter 60 TWh betragen. In Jahr 2022 wurde in der Schweiz 58TWh Strom produziert. Davon entfielen 23TWh auf AKWs. Knapp 5 TWh wurden durch neue erneuerbare beigesteuert. 53% der Stromproduktion wurde durch die Laufwasserkraftwerke und Speicherwasserkraftwerke beigesteuert. Die neuen Erneuerbaren leisten, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, in der Schweiz also einen noch kleinen Beitrag.
Zusätzlich werden auch noch Effizienzziele definiert. Der Energieverbrauch pro Person soll im Vergleich zum Jahr 2000 um 43% bis 2035 und um 53% bis 2050 sinken. Dies ist vor allem durch eine Elektrifizierung in den Bereichen Mobilität, Wohnen sowie Industrie zu erreichen, da wir heute in der Schweiz noch viel zu viele ineffiziente Technologien einsetzen, die fossile Energieträger verwenden.
Zusätzlich sollen auch im Bereich Stromverbrauch weitere Effizienzgewinne genutzt werden um den Stromverbrauch möglichst klein zu halten. Da elektrische betriebene Geräte/Maschinen/Fahrzeuge/... schon sehr effizient mit Energie umgehen, gibt es hier ein massiv kleineres Sparpotential. Dies wird bei den Zielen natürlich so auch abgebildet.
Die Ziele werden laufend überwacht, so dass eine Zielverfehlung früh identifiziert werden kann und so darauf reagiert werden kann.
Fördermassnahmen
Um möglichst einen raschen Zubau zu erreichen sind Investitionsbeiträge für PV, Wasserkraft, Biomasse, Wind oder gleitende Marktprämie (gemäss Referenz-Gestehungs-Kosten beim Bau) vorgesehen. Die Finanzierung soll über den bereits bestehenden Netzzuschlagsfond erfolgen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen
Heute ist es in der Schweiz extrem schwierig Windkraftanlagen oder grosse PV-Anlagen zu errichten. Daher soll es für Anlagen, die für die Versorgung wichtig sind, ein schnelleres und konzentriertes Verfahren geben sowie die Interessen von Heimatschutz und Landschaftsschutz zurückgestellt werden, sofern es sich nicht um besonders schützenswerte Standorte handelt.
Auch für kleine private Anlagen sind Verbesserungen vorgesehen. So soll grundsätzlich keine Baubewilligung mehr notwendig sein für die Installation von PV auf dem Dach oder and er Fassade. Für die langfristige Investitionssicherheit wird zudem eine Minimalvergütung für die Einspeisung vorgesehen, so dass mehr private Gebäudeeigentümer investieren. Mit der Möglichkeit zum Zusammenschluss von mehreren privaten Produzenten für den Eigenverbrauch wird zudem ein weiterer Anreiz geschaffen.
Weitere Instrumente
Im Bereich der Stromtarife werden auch gewisse Massnahmen vorgesehen. So wird heute aktuell der liberalisierte Strommarkt teilweise querfinanziert aus der Grundversorgung. Dies wird mit einem Systemwechsel bei der Preisberechnung eliminiert. Das Standardprodukt in der Grundversorgung muss zudem neu immer auf inländischen erneuerbaren Stromproduktionsanlagen basieren. Damit Verbraucher:innen auch eine Möglichkeit haben, ihren Verbrauch aktiv zu überwachen und unnötigen Verbrauch zu eliminieren, soll eine zeitnahe digitale Übersicht angeboten werden müssen.
Zusätzlich schafft das Gesetz auch die Grundlagen für die Energiereserve für kritische Versorgungssituationen, so dass es im Winter auch in den Jahren, bis wir den Zubau geschafft haben, nicht zu Stromabschaltungen oder Ausfällen kommt.
Warum braucht es das Gesetz?
Der Zubau von neuen Erneuerbaren (Windkraftanlagen, Photovoltaik) funktioniert in der Schweiz nur extrem langsam. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa liegen wir weit zurück. Gesamthaft gesehen liegen wir bei den Kapazitäten pro Person nur auf Platz 23 von 28. Österreich produziert bereits heute über 10% des Stroms mit Windenergie, in der Schweiz sind es gerade einmal 0.3%. Sogar in Frankreich trägt Windenergie, trotz dem Festhalten an AKWs, bereits 8.6% bei.
Dabei funktioniert vor allem der Zubau von Windkraftanlagen in der Schweiz aufgrund der aufwändigen Verfahren praktisch nicht. Obwohl alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind, kann es in der Schweiz doch 20 Jahre dauern, bis mit dem Bau begonnen werden kann. Wir hätten genügend gute Standorte für Windenergie in der Schweiz, es müsste nur gebaut werden. Die Bauzeit für Windkraftanlagen beträgt wenige Monate.
Windkraftanlagen produzieren den Hauptteil des Stroms im Winter, wo hingegen PV Anlagen im Mittelland den Hauptteil des Stromes im Sommer produzieren. Wasserkraft hilft im Winter auch, hat ihr Produktionsmaximum aber im späten Frühling. Daher ist vor allem der Zubau von Windkraftanlagen entscheidend für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien.
Ein scheitern dieser Vorlage würde den Ausbau der Erneuerbaren in der Schweiz wohl auf Jahre hinaus praktisch verunmöglichen und damit die Energiewende abbrechen bevor sie richtig begonnen hat. Es wäre dann ohne massive Einschränkungen und Verbote nicht mehr möglich die Ziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten. Ein ja ist also ein Muss für eine lebenswerte Zukunft.